Ein amtlicher Lageplan ist eine essenzielle Unterlage für die Umsetzung eines Bauvorhabens, da er für Genehmigungsverfahren eine bedeutende Basis bildet. Er dient als erstes Dokument für die städtebauliche Planung und das Baugenehmigungsverfahren. Grundsätzlich setzt sich ein Lageplan aus einem schriftlichen sowie einem zeichnerischen Teil zusammen.
Der schriftliche Teil beschreibt das Baugrundstück, führt den Namen des Bauherren, angrenzende Grundstücke und mögliche Baulasten auf. Zudem werden Grundflächen, Geschossflächen und Baumassenzahlen genannt. Der zeichnerische Teil zeigt hingegen den Umriss des Bauvorhabens, die Dachform, die Dachneigung, Abstandsflächen sowie die Integration in die Umgebung.
Die Grundlage für diesen Lageplan ist ein aktueller Auszug aus der Katasterkarte oder der Liegenschaftskarte, welche Teil des Liegenschaftskatasters ist, das alle Flurstücke eines Landes und deren Beschreibung umfasst.
Auf Basis des amtlichen Lageplans erstellt der Objektplaner einen objektbezogenen Lageplan. In diesem werden das Gebäude und dessen Zeichnungen des Architekten in den amtlichen Lageplan eingefügt. Abstandsflächen werden berechnet und im Plan verzeichnet, bevor sie in einem Berechnungsprotokoll festgehalten werden. Für gewöhnlich wird der objektbezogene Lageplan vom zuständigen Bauplaner erstellt, kann jedoch auch beim Katasteramt oder Vermessungsamt in Auftrag gegeben werden. Der objektbezogene Lageplan ist somit ein wesentlicher Teil des Genehmigungsprozesses für Bauprojekte und stellt wichtige Informationen bezüglich Grundstücken, Bebauung und deren Umgebung bereit.
Was ist der Unterschied zwischen Lageplan und Flurkarte?
Ein wichtiger Unterschied zwischen einer Flurkarte und einem amtlichen Lageplan besteht darin, dass erstere eine vereinfachte Darstellung eines Grundstücks und seiner Bebauung enthält, während der Lageplan spezifisch und aktuell für ein bestimmtes Baugrundstück von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt wird. Sowohl die Flurkarte als auch der Lageplan sind für die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich, wobei der Lageplan auf der Grundlage der Flurkarte erstellt wird.
Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der mit einer eindeutigen Identifikationsnummer versehen ist. Die Flurnummern unterschiedlicher Flurstücke sind im offiziellen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) einsehbar. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken zusammengesetzt sein, wenn sie demselben Eigentümer gehören und in einem Grundbuchblatt verzeichnet sind.
Welche Elemente beinhaltet ein amtlicher Lageplan?
Die Inhalte eines einfachen Lageplans
Ein einfacher Lageplan zeigt den Umriss des geplanten Gebäudes in der Draufsicht des Grundstückes maßstäblich (normalerweise 1:200 oder 1:500) und kann vom Entwurfsverfasser auf einem beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte erstellt werden. Er enthält grundlegende Informationen wie:
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Angaben zum Maßstab und der Lage zur Himmelsrichtung
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Bezeichnung des Baugrundstücks (Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück)
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Informationen über die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten
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Flächeninhalt des Baugrundstücks
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Katastergemäße Grenzen des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke
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Gebäudebestand auf dem Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken
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Hinweise auf Baulasten (Liegenschaftsbuch)
Die Inhalte eines qualifizierten Lageplans
Ein qualifizierter Lageplan wird normalerweise bei Grenzbebauung oder zur Einhaltung von Grenzabständen verlangt und enthält zusätzliche Informationen für die bauaufsichtliche Beurteilung:
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Katastergetreue Abmessungen des Baugrundstücks
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Angaben zur Zuverlässigkeit von Grenzen oder ihrer Erkennbarkeit
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Eigentümer der angrenzenden Grundstücke
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Angaben zur Vollständigkeit des Gebäudebestandes
Zudem erfolgt eine Neuzeichnung auf der Grundlage älterer Katastermessungen.
Wann ist ein qualifizierter Lageplan sinnvoll?
Ein qualifizierter amtlicher Lageplan bietet mehr Rechtssicherheit und wird von den meisten Baugenehmigungsbehörden für Bauvorhaben gefordert. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen ein qualifizierter Lageplan unabhängig von den Anforderungen der Behörden sinnvoll sein kann:
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Bei umfangreicher Bebauung: Wenn das Grundstück bei einem Bauvorhaben ausgiebig genutzt werden soll, müssen die Grundstücksgrenzen sehr genau vermessen werden. Die digitale Flurkarte aus dem Kataster kann bei den Grenz- und Gebäude-Eckpunkten allerdings Ungenauigkeiten aufweisen.
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Wenn die Parzellierung des Baugebiets noch aussteht: In diesem Fall wird ein Baugebiet vermarktet, das noch nicht in Baugrundstücke eingeteilt wurde, oder ein Gebiet soll bebaut werden, das noch nicht als Baugebiet vermessen wurde.
Wie hoch sind die Kosten für die Erstellung eines Lageplans?
Die Kosten für die Erstellung eines Lageplans hängen von dem Herstellungswert des geplanten Bauprojekts und den erforderlichen Vorbereitungsunterlagen ab. Dabei variieren die Preise je nach benötigter Ausführung des Lageplans.
Wo finde ich einen Lageplan?
Einen Lageplan erhalten Sie bei den jeweils zuständigen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Fachleuten für Vermessungen in Ihrem Bundesland. Sie erstellen den Lageplan basierend auf eigenen Messungen und den wesentlichen Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster. Die Überprüfung der Grundstücksgrenzen im erforderlichen Umfang erfordert normalerweise eine Ortsbegehung. Anschließend wird der amtliche Lageplan im offiziellen Lage- und Höhenbezugssystem erstellt.
Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen und Ratschläge unverbindlich sind und keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit bieten. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem geeigneten Rechtsanwalt an der angegebenen E-Mail-Adresse.