In Deutschland bietet die Clearingstelle EEG|KWKG als unabhängige und neutrale Einrichtung eine essenzielle Funktion für die Konfliktschlichtung und Klärung von Fragen rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz an. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für eine Vielfalt von Beteiligten in der Energiewende, einschließlich Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien, Netzbetreiber, Unternehmen für Direktvermarktung sowie Messstellenbetreiber.

Ihre gesetzlich verankerte Aufgabe besteht darin, im Rahmen der Energiewirtschaft Streitigkeiten und Unklarheiten ohne gerichtliches Verfahren zu lösen. Damit trägt die Clearingstelle maßgeblich dazu bei, die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Strommarktes im Hinblick auf erneuerbare Energien effektiv und effizient zu gestalten und zu überwachen sowie die Umsetzung der Energiewende voranzutreiben.

Der Aufgabenbereich der Clearingstelle für Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung

Die Clearingstelle für Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (EEG|KWKG) fungiert als neutrale Instanz, die seit ihrer Gründung im Jahr 2007 von der RELAW GmbH betrieben wird. Ursprünglich auf Initiative des Bundesumweltministeriums etabliert, arbeitet sie mittlerweile im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, als vermittelnde und klärende Einheit für rechtliche sowie technische Fragen in Bezug auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie das Messstellenbetriebsgesetz zu fungieren.

Die Clearingstelle vereint Experten aus rechtlichen und technisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen und stellt dadurch ihr Wissen den Marktakteuren zur Verfügung. Sie bietet eine Plattform zur Vermeidung und Schlichtung von Streitfällen, die bei der Interpretation und Anwendung dieser Gesetze auftreten können. Dafür stehen verschiedene Verfahrensoptionen zur Auswahl, die von der Clearingstelle effizient und kosteneffektiv durchgeführt werden.

Die Dienstleistungen der Clearingstelle umfassen:

  • Entscheidungsfindung bei individuellen Anfragen oder Streitigkeiten

  • Verfahren zu allgemeinen Fragen mit Einbindung relevanter Verbände und Behörden

  • Organisation von Fachgesprächen zum Austausch und zur Diskussion

Zur Prävention von Konflikten bietet die Clearingstelle auf ihrer Website eine umfassende Datenbank, die Zugang zu Ergebnissen aus ihren Verfahren, Rechtsprechungen, Fachartikeln sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich EEG, KWKG und MsbG gewährt.

Verfahrensweisen der Clearingstelle EEG|KWKG

Spezifische Verfahren der Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle EEG|KWKG handelt Anwendungs- und Rechtsfragen durch verschiedene spezifische Verfahren aus, je nachdem welche Zielsetzung verfolgt wird und wie komplex die Angelegenheit ist. Unter diesen Verfahren sind das Einigungsverfahren, das Votumsverfahren und das schiedsrichterliche Verfahren zu verstehen. Das Ziel ist es, eine schnelle Einigung zu erzielen oder eine langfristige rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Einigungsverfahren: In diesem Rahmen dient die Einrichtung als Moderator in Gesprächen, ohne rechtlich verbindliche Entscheidungen herbeizuführen. Ergebnisse bleiben unter den Parteien vertraulich und münden in der Regel in beiderseitige Vereinbarungen.

Votumsverfahren: Hier können sich die Parteien an das Ergebnis binden, sind dazu aber nicht gezwungen. Die anonymisierten Ergebnisse werden veröffentlicht und können im Bedarfsfall von relevanten Branchenverbänden und der Bundesnetzagentur kommentiert werden.

Schiedsrichterliches Verfahren: Die Clearingstelle agiert als Schiedsgericht gemäß der Zivilprozessordnung, wobei die Ergebnisse für die Parteien verbindlich sind und ein reguläres Gerichtsverfahren ersetzen. Veröffentlichungen der Schiedssprüche erfolgen anonymisiert und nur mit Zustimmung beider Parteien.

Stellungnahmeverfahren: Häufig bitten ordentliche Gerichte die Clearingstelle um Stellungnahmen bei Prozessen zu relevanten Rechtsthemen. Stellungnahmen werden schriftlich formuliert, sind gebührenfrei und werden anonymisiert veröffentlicht.

Übergeordnete Klärungsverfahren: Empfehlungs- und Hinweisverfahren

Bei gehäuft auftretenden Problematiken geht es darum, Antworten zu finden, die über einzelne Fälle hinaus Anwendung finden. Hierbei werden akkreditierte Vereine und Institutionen in den Konsultationsprozess einbezogen, um vielfältige Sachkenntnis und Interessenvertretung zu gewährleisten. Das Empfehlungsverfahren umfasst in der Regel einen breiteren Themenbereich, während das Hinweisverfahren spezifischere Fragen klärt.

Ablauf der Verfahren

Die Prozeduren der Clearingstelle sind strukturiert und beginnen mit einer Anfrage, gefolgt von einem Versuch der informierenden Klärung. Sollte dies nicht erfolgreich sein, erfolgt die Auswahl eines geeigneten Verfahrens, das nach Festlegung der zu klärenden Fragen und der Zahlung des Verfahrensentgelts eingeleitet wird. Im weiteren Verlauf vervollständigen die Parteien den Sachverhalt, legen ihre Rechtsansichten dar und führen gegebenenfalls in Berlin eine mündliche Verhandlung. Das Ergebnis wird je nach Verfahrensart entschieden oder ausgehandelt und nach Abschluss den Parteien mitgeteilt. Abhängig von der Verfahrensart, wird das Ergebnis veröffentlicht, um anderen Marktteilnehmern Orientierung zu bieten.

Personalstruktur und Abläufe

Die Clearingstelle besteht aus mehreren Kernmitgliedern mit juristischer Expertise, die für die Lösung juristischer Anfragen und die Aufklärung von Konflikten zuständig sind. Zur Unterstützung und Koordination dieser Hauptaufgaben verfügt sie auch über rechtswissenschaftlich geschulte Mitarbeiter sowie Koordinatoren, welche die Abläufe und administrativen Pflichten übernehmen.

Mitglieder und Aufgaben:

  • Juristische Experten: Bearbeitung und Beurteilung von Streitfragen

  • Koordinatoren: Übernahme von administrativen Tätigkeiten und Unterstützungsarbeiten

  • Wechselnde Kammern: Entscheidungsfindung durch Mehrheitsbeschlüsse, basierend auf einem festgelegten Geschäftsverteilungsplan

In der Bearbeitung von Streitigkeiten sind nicht lediglich die juristischen Mitglieder eingebunden; zusätzliche wissenschaftliche und kaufmännische Mitarbeiter werden nach Bedarf hinzugezogen. Diese Struktur ermöglicht es, Anfragen der Beteiligten, einschließlich Anlagenbetreiber, Messstellenbetreiber und Netzbetreiber, effektiv zu handhaben und Fachgespräche mit verschiedenen Interessenträgern durchzuführen.

Konfliktlösungsansätze der Clearingstelle EEG|KWKG im Vergleich zu anderen Organisationen

Die Clearingstelle EEG|KWKG nimmt eine besondere Rolle in der Beilegung von Streitfällen ein:

  • Neutralität: Im Gegensatz zu Rechtsanwaltskanzleien steht sie unparteiisch zwischen den streitenden Parteien und aktiviert sich nur bei gemeinsamem Gesuch der Beteiligten, ohne lagerbezogene Beratung anzubieten.

  • Zugänglichkeit: Während Verbraucherschlichtungsstellen sich auf die Schlichtung zwischen Konsumenten und Firmen spezialisieren, ist die Clearingstelle für eine breitere Zielgruppe zugängig, einschließlich all jener, die vom EEG, KWKG oder MsbG betroffen sind.

  • Rechtsverbindlichkeit: Ihr Angebot unterscheidet sich von den Angeboten der ordentlichen Gerichte, indem verbindliche Entscheidungen nur auf den ausdrücklichen Wunsch beider Parteien hin getroffen werden, was den gemeinschaftlichen Lösungswillen in den Mittelpunkt stellt.

  • Unabhängigkeit: Anders als Behörden fällt die Clearingstelle ihre Entscheidungen autonom ohne Weisungen und übernimmt keine staatliche Durchsetzungsaufgaben, was ihr eine besondere Stellung in der Schlichtungslandschaft verleiht.

Verfahrens- und Entgeltregelung sowie Mitgliederbeteiligung

Die Regelwerke der Clearingstelle EEG|KWKG definieren den Rahmen für alle Verfahren. Sie legen das Prozedere von Beginn bis Ende fest und ermöglichen es den Teilnehmern, ihre Rechte und Verantwortlichkeiten genau zu verstehen. Gleichstellung der Parteien wird dadurch garantiert.

Entgelte für Verfahren:
Die Kosten für Dienstleistungen, einschließlich der Schlichtung, der Schiedsverfahren sowie der Votumsverfahren, sind in der Entgeltordnung der Clearingstelle geregelt.

Mitwirkung der Verbände:

  • Die Clearingstelle hält eine Liste akkreditierter Verbände und öffentlicher Stellen vor.

  • Akkreditierung und Registrierung erlauben diesen Gruppen, aktiv an Verfahren teilzunehmen.

Verwaltung und Arbeitsverteilung:
Ein Geschäftsverteilungsplan ordnet die Zuständigkeiten und sorgt für eine ausgewogene Verteilung der Arbeitslast innerhalb der Struktur der Clearingstelle.

Die Gesetzestexte und Regelungen sorgen für Transparenz und Fairness im Umgang mit den energiewirtschaftlichen Prozessen.

Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Konflikten

Die Clearingstelle setzt auf vorbeugende Maßnahmen, um Auseinandersetzungen im Vorfeld zu verhindern. Diese Maßnahmen umfassen:

  • Informationsbereitstellung: Die Clearingstelle versorgt Interessenten mit relevanten Informationen durch ihre Website und regelmäßige Newsletter.

  • Vernetzung der Beteiligten: Organisation von Fachgesprächen, um den Dialog zwischen den betroffenen Parteien zu fördern, die im Kontext des EEG, KWKG und MsbG stehen.

Geschichte

Entstehung der Schlichtungsstelle in NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens richtete 1996 eine neutrale Schiedsstelle mit dem Schwerpunkt auf technisch-wirtschaftliche Aspekte des Netzanschlusses von Windenergieanlagen ein. Ihre Arbeit, die sich auf die Entwicklung von Lösungsvorschlägen für den Anschlussbereich konzentrierte, wurde später auf Bundesebene weitergeführt.

Errichtung auf Bundesebene

Mit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 entstand eine bundesweite Schlichtungsstelle. Sie beschäftigte sich mit Streitigkeiten bezüglich des Netzanschlusses. Die Vertreter der Anlagen- und Netzbetreiber, der Bundesländer sowie von Unternehmen trafen Entscheidungen einstimmig.

Entwicklung der Clearingstelle EEG

Nach einer Verordnungsänderung im Jahr 2003 wurde das Aufgabenspektrum der Clearingstelle EEG erweitert, um sowohl konkrete Streitigkeiten als auch generelle Fragen rund um das EEG zu behandeln. Die RELAW GmbH übernahm im März 2007 den Betrieb und etablierte die Clearingstelle in Berlin in der Charlottenstraße 65, die ihre Tätigkeit im Oktober desselben Jahres aufnahm.

Ausweitung zur Clearingstelle EEG|KWKG

Ab Januar 2018 übernahm die Clearingstelle zusätzlich Aufgaben im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Damit erweiterte sie ihre Zuständigkeit und bietet seither Klärungen für beide Rechtsbereiche an.

Rechtliche Grundlagen und Datenschutz

Beim Umgang mit energierechtlichen Angelegenheiten wurden mehrere gesetzliche Vorschriften erlassen, die als Grundlage für die behandelnden Verfahren dienen. Relevant sind hierbei insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), welche die rechtliche Basis für den Einsatz erneuerbarer Energien und die kombinierte Strom- und Wärmeproduktion festlegen. Hervorzuheben aus diesen Gesetzen sind §81 des EEG 2017 und §32a des KWKG 2016.

Die Clearingstelle EEG|KWKG nimmt eine Schlüsselrolle bei der Klärung von Anwendungsfragen und der Lösung von Konflikten ein. Verschiedene Verfahrensarten werden dabei unterschieden:

  • Votumsverfahren: Ein unparteiischer Vorschlag zur Streitlösung.

  • Einigungsverfahren: Eine Streitbeilegung durch Übereinkunft.

  • Schiedsrichterliches Verfahren: Eine verbindliche Entscheidung durch einen Schiedsrichter.

  • Stellungnahmeverfahren: Abgabe von Stellungnahmen auf Anfrage eines Gerichts.

Bezüglich des Datenschutzes verpflichtet sich die Clearingstelle zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Dies bezieht sich sowohl auf den Schutz personenbezogener Daten als auch auf den vertraulichen Umgang mit Unternehmensinformationen.

Zusätzlich zu den oben genannten Verfahren stehen auf der Webseite der Clearingstelle weitere Inhalte zur Verfügung, wie beispielsweise ein Anfrageformular für Verfahren sowie Informationen zu Verfahrensentgelten und zur Einbindung relevanter Verbände.

Bei der Informationsbeschaffung wird der Zugang zu relevanten Rechtsvorschriften erleichtert, wie zum Beispiel der einschlägigen Paragraphen im Bundesgesetzblatt und weiterführenden Dokumenten, die für ein besseres Verständnis der rechtlichen Aspekte sorgen.